Dein Optiker in Hennigsdorf
AGB
​Allgemeine Geschäftsbedingungen von Havelland Optik
1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für die Herstellung, Lieferung und Reparatur von Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, vergrößernde Sehhilfen) sowie für optisches Zubehör. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Optiker stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebote & Preise
Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Kostenvoranschläge gegenüber Krankenkassen können durch Kürzungen seitens der Kassen zu Mehrkosten für den Kunden führen.
3. Lieferung
Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin zugesagt wurde.
Versandkosten trägt grundsätzlich der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Zahlung
Die Zahlung erfolgt entweder bar bei Übergabe oder nach Rechnung, welche sofort fällig ist.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.
5. Rabatte:
Wird ein Rabatt gewährt, ist eine Kombination mit anderen Aktionen, Vergünstigungen oder Sonderangeboten ausgeschlossen. Mehrfachrabatte sind nicht möglich.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (ggf. auch des Krankenkassenanteils) Eigentum des Optikers.
7. Gewährleistung & Garantie
Gesetzliche Mängelhaftung: Es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung.
Zusatz-Garantien: Der Optiker kann freiwillige Garantien gewähren, wie z. B. Zufriedenheits-, Verträglichkeits- oder Anpassungsgarantien (z. B. einmaliger Tausch bei Gleitsichtgläsern).
8. Haftung
Der Optiker haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt die Haftung uneingeschränkt bestehen.
Werden Sehhilfen nach Angaben Dritter (z. B. Augenärzte oder Kunde) gefertigt, beschränkt sich die Gewährleistung auf die vertragsgemäße Herstellung und Anpassung. Für Reaktion und Verträglichkeit wird keine Haftung übernommen, wenn der Kunde trotz Hinweisen auf mögliche Fehler die Fertigung nach diesen Angaben wünscht.
Wünscht der Kunde den Einsatz neuer Brillengläser in eine vorhandene Fassung, übernimmt der Optiker keine Garantie für die Unversehrtheit der Fassung. Trotz fachgerechter Bearbeitung kann es zu Beschädigungen oder Bruch kommen. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen.
9. Rücktritt / Stornierung
Bei Sonderanfertigungen (z. B. Brillen mit individueller Glasstärke, Kontaktlinsen) ist ein Rücktritt nur vor Fertigungsbeginn möglich. Im Falle einer Stornierung werden Stornogebühren i.H.v. 25 % des Auftragswertes für bereits entstandene Aufwände erhoben.
10. Kontaktlinsen
Kunden werden darauf hingewiesen, mindestens jährlich eine augenärztliche Kontrolle durchführen zu lassen. Die Verträglichkeit von Kontaktlinsen liegt in der Verantwortung des Kunden.
Bei Reizungen oder Beschwerden sind die Kontaktlinsen sofort zu entfernen und ein Facharzt zu konsultieren.
11. Lieferung von Kontaktlinsen, Brillen und Sehhilfen
Die Lieferung erfolgt nach den bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen.
Bei Versand trägt der Kunde die Gefahr des Transports, sofern nicht anders vereinbart.
12. Reparatur- und Aufarbeitungsaufträge
Bei Annahme eines Reparatur- oder Aufarbeitungsauftrags händigt der Augenoptiker einen Kontrollabschnitt aus. Die Rückgabe der Ware erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorlage dieses Belegs.
Ohne Kontrollabschnitt kann die Ware nur gegen Identitätsnachweis oder Vorlage einer Quittung ausgehändigt werden. Reparaturware wird bis zu 6 Monate ab dem auf dem Kontrollabschnitt vermerkten Annahmedatum unentgeltlich aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist der Augenoptiker berechtigt, die Ware gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§â€¯1204 ff. BGB) zu verwerten.
Voraussetzung ist, dass der Kunde zuvor per eingeschriebenem Brief auf die bevorstehende Verwertung hingewiesen und ihm eine zusätzliche Frist von einem Monat zur Abholung eingeräumt wurde.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Optikers.
Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt ebenfalls der Sitz des Optikers als Gerichtsstand.
Für Verbraucher bleibt der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers.